Ja, du darfst ein neues Auto für die Inspektion in eine markenunabhängige (freie) Werkstatt bringen, ohne dass automatisch die Herstellergarantie erlischt – aber es gibt einige Bedingungen, die du beachten musst.
Grundlage: EU-Recht
Seit 2010 gilt die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die besagt:
Hersteller dürfen ihre Garantie nicht davon abhängig machen, dass Wartung oder Inspektionen nur in Vertragswerkstätten durchgeführt werden – solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtige Voraussetzungen, damit die Herstellergarantie erhalten bleibt, lauten:
- Die Wartung/Inspektion muss nach Herstellervorgaben erfolgen:
- Die freie Werkstatt muss sich an die Inspektionspläne und Intervalle des Herstellers halten.
- Verwendet werden müssen zugelassene oder gleichwertige Ersatzteile.
- Nachweis durch die Werkstatt:
- Die Inspektion muss sauber dokumentiert werden (z. B. im Serviceheft oder digital).
- Die Rechnung sollte die durchgeführten Arbeiten genau aufführen.
Manchmal ist es allerdings besser, zur Vertragswerkstatt zu gehen, z. B.:
- Bei verlängerten Garantien (z. B. 5 Jahre), die an die Vertragswerkstatt gebunden sein können (unbedingt Bedingungen prüfen!).
- Bei Leasingfahrzeugen, wo der Leasinggeber oft die Vertragswerkstatt vorschreibt.
- Wenn du planst, das Auto bei einem Markenhändler wieder zu verkaufen, der auf die Herstellerhistorie achtet.
Bei Unsicherheiten: Einmal mehr bei uns in der Werkstatt nachfragen, was genau gefordert ist – wir helfen natürlich gerne.